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Erfahrungsberichte von Stipendiaten, die an Sommerschulen teilgenommen haben.

 

zu den Sommerschulen

Ausschreibung für das Hochschuljahr 2012/2013

Der DAAD vergibt Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an deutsche Hochschulen zur Entsendung deutscher Studierender an kooperierende Hochschulen in den Ländern Ost- und Südosteuropas sowie den Ländern der GUS.

1. Ziele des Programms
2. Zielgruppe

3. Ziel der Studienaufenthalte
4. Voraussetzungen
5. Förderbare Maßnahmen
6. Laufzeit
7. Bewerbungsverfahren
8. Bewerbungsunterlagen
9. Bewerbungsfrist / Bewerbungsort
10. Auswahl
11. Durchführung des Programms
12. Kontakt

13. Antragsinformationen

 

1. Ziele des Programms

Ziel des Programms ist es, das Interesse deutscher Studierender an Studienaufenthalten in Osteuropa und den Staaten der GUS deutlich zu steigern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert daher seit 2002 die Studienaufenthalte deutscher Studierender, die die Studienangebote von Hochschulen in Mittel-, Südost- und Osteuropa sowie der GUS nutzen wollen. Das Programm gilt für die Länder Südost- und Osteuropas sowie die Staaten der GUS (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien- Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland).

Seit 2009 gilt dieses Programm nicht mehr für EU-Länder, da diese Länder EU-Programme wie Socrates/Erasmus in Anspruch nehmen können.

2. Zielgruppe

Das Programm "Go East" richtet sich an deutsche Studierende aller Fachrichtungen und Studiengänge (Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge).

3. Ziel der Studienaufenthalte

Die deutschen Studierenden sollen sich während ihres Auslandssemesters soweit wie möglich in den studentischen Alltag ihrer Gastuniversität integrieren und, je nach ihren sprachlichen Fähigkeiten, entweder das normale Lehrangebot nutzen oder an für internationale Studierende organisierten englisch- oder deutschsprachigen Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Es sollte angestrebt werden, dass die Studierenden nach Beendigung ihres Studienaufenthaltes einen Leistungsnachweis (wenn möglich in ECTS-Punkten) von der ausländischen Partnerhochschule erhalten.
Die Studierenden erhalten eine Stipendienurkunde, in der der Mittelgeber und der DAAD genannt werden.

4. Voraussetzungen

Damit die von der Hochschule entsandten Studierenden an der Gasthochschule fachlich und sozial gut betreut werden, wird vorausgesetzt, dass bereits eine Form der Kooperation besteht, wie z.B. eine Hochschulpartnerschaft, Institutspartnerschaft, Kooperation von Lehrstühlen bzw. wissenschaftliche Zusammenarbeit einzelner Hochschullehrer.
Die fachliche und allgemeine Betreuung der entsandten deutschen Studierenden muss durch eine konkrete Einladung der Partnerinstitution zugesagt werden.

5. Förderbare Maßnahmen

Für folgende Maßnahmen können beim DAAD Mittel beantragt werden:

  • Stipendien für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen bzw. -institutionen in der Region für die Dauer von einem Semester (drei bis fünf Monate; für den vorgeschalteten Sprachkurs kann keine Stipendienrate beantragt werden)
  • Reisekostenpauschalen zur Deckung der internationalen Reisekosten
  • Sprachkurspauschale (500,-- Euro) für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs in Deutschland oder im Zielland (Mindestdauer: ca. 1 Monat, 100 - 120 Unterrichtsstunden an einer öffentlichen oder privaten anerkannten Sprachschule). Der Sprachkurs sollte sinnvollerweise dem Studienaufenthalt vorangehen. Wenn dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist (vor allem vor dem Sommersemester 2012), kann auch ein studienbegleitender Sprachkurs gefördert werden.
  • Mittel für die ausländische Partnerhochschule zur Betreuung der entsandten deutschen Studierenden während des Aufenthaltes im Zielland: Hauptsächlich sollten diese Mittel für die Beschäftigung von Tutoren verwendet werden.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen von "Go East" nicht beantragt werden:

  • Stipendien zur Teilnahme an Sprachkursen ohne Bezug zu einem darauf folgenden Studienaufenthalt
  • Gruppenreisen

6. Laufzeit

Die Fördermittel für die Sprachkurspauschalen und die monatlichen Stipendienraten können zwischen dem 01.08.2012 bis zum 31.01.2013 (WS) bzw. 01.01.2013 bis 31.07.2013 (SS) ausgegeben werden. Dabei sollen sich die beantragten Stipendienlaufzeiten an den im jeweiligen Zielland üblichen Vorlesungszeiten orientieren.

7. Bewerbungsverfahren

  • Die Hochschule bzw. das Institut kann "Stipendienkontingente" beantragen, wenn z.B. innerhalb eines Bachelor- oder Masterprogramms ein Semester an einer Partnerhochschule in der betreffenden Region verpflichtend vorgeschrieben bzw. dringend angeraten wird.
  • Es können sich jedoch auch an einem "Go-East"-Studienaufenthalt interessierte Studierende an einen potentiellen Projektleiter (Hochschullehrer/-in, Leiter/-in des Akademischen Auslandsamts) wenden, damit von diesem ein entsprechender
    Antrag an den DAAD gerichtet wird.
  • Der Antrag wird vom deutschen Projektleiter an den DAAD gerichtet. "Projektleiter" können Hochschullehrer sein, die eine Kooperation mit einer Hochschule in Osteuropa (sowie GUS) unterhalten, oder auch die Leiter bzw. Leiterinnen der Akademischen Auslandsämter.
  • Die Vorentscheidung darüber, für wie viele Studierende Stipendienmittel beim DAAD beantragt und welche Studierenden für welchen Zeitraum gefördert werden sollen, trifft die Hochschule selbst, d.h. in der Regel der Projektleiter in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt. Der DAAD bittet um eine möglichst realistische Einschätzung der Zahl der voraussichtlich an die Partnerhochschule ausreisenden Studierenden.
  • Für jede Partnerschaft/Kooperation, innerhalb derer Studierende an die Partnerhochschule geschickt werden sollen, ist ein gesonderter Antrag beim DAAD einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Der DAAD hat vor einiger Zeit sein Antragsverfahren von der Papierform auf Online-Bewerbung umgestellt. Dies gilt auch für das Programm "Go East". Es wird auf den gesonderten Leitfaden verwiesen sowie auf das DAAD-Portal.

8. Bewerbungsunterlagen

1. Online-Bewerbung über das DAAD-Portal nach dort erfolgter Registrierung: Vom Projektleiter ausgefülltes Antragsformular ("Go_East Hochschulpartnersch. WS 12/13", "WS 12/SS 13", "SS 13")

 Bitte fügen Sie folgende Anlagen hinzu:

2. Formblatt: Darstellung der Ziele der Studienaufenthalte deutscher Studierender an der Partnerhochschule: Welche Studienvorhaben sollen durchgeführt werden? Wie werden die Studierenden inhaltlich und sprachlich vorbereitet?
3. Nachweis über die betreffende Hochschulkooperation (Schriftwechsel, Kopie des Kooperationsabkommens, Vereinbarungen)
4. Einladungs- bzw. Bestätigungsschreiben des Partnerinstituts mit der Zusage, dass die entsandten Studierenden in allgemeiner und fachlicher Hinsicht betreut werden.

9. Bewerbungsfrist / Bewerbungsort

Die Bewerbung ist ausschließlich über das DAAD-Portal möglich.

Die Anträge müssen bis zum 24. Februar 2012 auf elektronischem Weg beim DAAD eingetroffen sein.

10. Auswahl

Eine Kommission nimmt Mitte April die Auswahl der Anträge vor. Dabei orientiert sie sich an folgenden Kriterien:

  • Handelt es sich bei der ausländischen Partnerhochschule um eine anerkannte Einrichtung?
  • Wie ist die Qualität der bestehenden und nachgewiesenen Kooperation einzuschätzen?
  • Sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verlauf der geplanten Studienaufenthalte an der Partnerhochschule gegeben?
  • Werden in dem Antrag bereits konkrete Personen benannt, die einen Studienaufenthalt im Ausland durchführen wollen?

11. Durchführung des Programms

  • über die Zuteilung der Fördermittel wird zwischen dem DAAD und der Hochschule (dem Projektleiter) ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Die Hochschule ist verantwortlich für die sachgerechte Verwaltung der zugewiesenen Mittel und die Auszahlung der Stipendien an die von ihr ausgewählten Studierenden.
  • Nach Abschluss des Programms (Semesteraufenthalte) erwartet der DAAD die übersendung eines Sach- und Finanzberichtes.

12. Kontakt

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 322
Frau Karin Berger
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Tel. 0228/882-109
E-Mail: berger@daad.de

13. Antragsinformationen

Darstellung der Ziele der Studienaufenthalte deutscher Studierender an der Partnerhochschule (doc)
Übersicht "Finanzielle Leistungen" (pdf)
Leitfaden zur Antragstellung (pdf)
Stipendienbescheinigung (doc)
Stipendienurkunde (doc)
pfeil   Ausschreibung für das Hochschuljahr 2012/2013 (pdf)
pfeil Merkblatt Bafög (pdf)

Alle Formulare zur Programmdurchführung finden Sie in der Rubrik Formulare.


Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutscher Akademischer Austausch Dienst


 

Der DAAD bietet Stipendien im Rahmen des Programms "Russland in der Praxis" für deutsche Studierende und Graduierte an, die in Russland ein Praktikum absolvieren wollen. Nähere Informationen findet man hier.

 


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